ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dance Factory

(Fassung August 2024 – gültig ab 1.August 2024)

Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Kunden (Tanzschülerinnen) und der Dance Factory, insbesondere auch für sämtliche künftige Vertragsabschlüsse. Angaben von Mitarbeitern haben nur normativen Charakter, aber keine bindende Wirkung. Bindende Wirkung haben lediglich schriftliche Erklärungen an Krista Gabrielsson. Erklärungen des Kunden sind an Mitarbeiter der Administration zu richten, Erklärungen gegenüber den Tanzlehrern gelten nicht als ordnungsgemäß zugegangen.

Leistungen Dance Factory

Die Dance Factory bietet Kurse, Workshops & Ausbildungsprogramme aus dem Bereich Tanz, Ballett, Modern / Contemporary Dance, Musical, Show, Gesang, Hip-Hop, Urban Styles, Jazz-Dance und integrativer Tanz mit Behinderten in Einzel-, Block- und regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene an.

Kursangebote

Aktuelle Informationen zu Leistungsumfängen, Laufzeiten und Preisen sind auf www.dancefactory.dance zu finden. Das Tanzjahr beginnt circa mitte September und endet Anfang Juni des darauffolgenden Jahres. Das Herbstsemester beginnt mit dem Tanzjahr und endet circa Ende Jänner und das Sommersemester beginnt mit circa Mitte Februar und endet mit dem Tanzjahr. Der genaue Jahresplan wird jeweils auf www.dancefactory.dance veröffentlicht.

Schnupperstunden

Es können einmalig pro Semester pro Kind pro Kurs eine Schnupperstunde in Anspruch genommen werden. Preise siehe Preisliste. Eine Reservierung kann nur durch vorherige Bezahlung (zB Überweisung des Betrags auf das Bankkonto der Dance Factory) bestätigt werden. Eine kurzfristige Stornierung ist nicht möglich. Falls die Tänzerin beim Kurs bleibt, werden in weiterer Folge die Kosten der Schnupperstunde auf den Kurspreis angerechnet.

Kursinhalte

Die im Tanzkurs erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreografien usw. sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte, insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich, ist NICHT gestattet.

Unterricht

Der Unterricht findet je nach Kurs bzw. Programm montags bis sonntags statt. An Feiertagen und schulfreien Tagen bzw. Ferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Der aktuelle Stundenplan und Jahresplan inklusive der Ferienregelung befinden sich im Aushang der Dance Factory bzw. auf www.dancefactory.dance. Die Dance Factory behält sich vor, jederzeit Programmänderungen vorzunehmen. Die Teilnehmerinnen akzeptieren hiermit die Unterrichtsinhalte. Bei Verhinderung (z.B. Erkrankung) einer Lehrkraft wird der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder kann auf Wunsch entfallen. Aus organisatorischen Gründen kann sich ein Lehrerwechsel ergeben. Um während des Unterrichts den Teilnehmerinnen korrekte Tanzpositionen zu zeigen bzw. Tanzpositionen zu korrigieren, kann es vorkommen, dass die Teilnehmerinnen vom Lehrkörper berührt werden. Die Teilnahme an öffentlichen Auftritten, insbesondere der Summer Performance richtet sich nach der Altersstufe, dem Ausbildungsfortschritt, der Entscheidung des Lehrkörpers sowie der Geschäftsleitung der Dance Factory.

Pandemie

Im Falle einer behördlichen Schließung auf Grund von Epidemien, Pandemien oder dergleichen werden die Kurse ausgesetzt und nach der behördlichen Aufhebung der Schließung fortgesetzt. Wird der Kurs via Livestream angeboten, so gilt dies, für die Zeit der behördlichen Schließung, als vollwertiger Ersatz des Unterrichtes.

Kleidung

Für die Ballett- und Modern Contemporary-Klassen sind einheitliche Trikotuniformen und Ballettschuhe für alle Teilnehmerinnen erforderlich. Die einheitlichen Trikotuniformen werden über die Dance Factory besorgt und an die Teilnehmerinnen weiter verrechnet.

Kontrolle und Disziplin

Die Teilnehmerinnen bzw. deren gesetzliche Vertreter verpflichten sich, für die Dauer des Schuljahres, dafür zu sorgen, dass die Teilnehmerinnen regelmäßig und pünktlich zum Unterricht erscheinen. Bei unregelmäßigem Besuch kann die Leitung der Dance Factory die Versetzung der Teilnehmerinnen in eine andere Kursstufe veranlassen, um die aufbauende Arbeit mit den anderen Teilnehmerinnen nicht zu gefährden. Der Lehrkörper der Dance Factory ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu einem disziplinierten Verhalten anzuleiten. Teilnehmerinnen haben den Weisungen des Lehrkörpers und der Organe der Geschäftsleitung Folge zu leisten. Der Lehrkörper kontrolliert die Anwesenheit der Teilnehmerinnen. Bei gravierender Störung des Unterrichts durch Teilnehmerinnen können diese vom weiteren Unterricht auf Dauer ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmerinnen auf Ersatzunterricht oder Rückerstattung des Entgelts. Bei Verspätung der Teilnehmerinnen kann der Lehrkörper die Teilnehmerinnen zum passiven Unterricht (Zuschauen) auffordern. Das Verzehren von Essen und Getränken während des Unterrichts und im Tanzraum ist nicht gestattet.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Dance Factory für Kinder beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Kinder vom Lehrpersonal für die Kursstunde übernommen werden und endet nach Beendigung der Unterrichtseinheit. Es besteht keine Aufsichtspflicht bzw. wird auch keine Haftung übernommen für Kinder, die in den Räumlichkeiten der Dance Factory vor Übergabe an das Lehrpersonal durch ihre Erziehungsberechtigten ohne Aufsicht zurückgelassen werden. Ebenso besteht keine Aufsichtspflicht bzw. wird auch keine Haftung übernommen für Kinder, die nicht unmittelbar nach der Beendigung der Kursstunde abgeholt werden und für Kinder, die alleine die Räumlichkeiten der Dance Factory ohne Begleitung verlassen. Eine diesbezügliche Aufsicht ist aufgrund der nicht vorhandenen Ressourcen nicht möglich.

Sicherheit

Anweisungen des Personals der Tanzschule ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle eines Feuer- oder sonstigen Alarmes sind die Tanzschulräumlichkeiten auch ohne entsprechende Aufforderung ehestmöglich über die dafür gekennzeichneten Ausgänge zu verlassen. In den Räumlichkeiten der Dance Factory herrscht absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Ein zuwiderhandeln der Teilnehmerinnen hat den sofortigen Ausschluss aus dem Kursbetrieb zur Folge. Des Weiteren werden die Erziehungsberechtigten darüber informiert.

Änderungen und Fehler

Änderungen der Angebote und insbesondere der Kurstermine bzw. Uhrzeiten bleiben vorbehalten. Ebenso behalten wir uns die Zusammenlegung und Absage von Kursen bei zu geringer Teilnehmerzahl vor.

Haftung

Aufgrund der körperlichen Belastung beim Tanzen übernimmt die Dance Factory keine Haftung für daraus resultierende Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen. Es werden keine Haftungen bezüglich Gehörschäden oder ähnlichem übernommen. Für Diebstähle in den Räumlichkeiten der Dance Factory wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sind nicht in die Schule mitzubringen bzw. in den Tanzraum mitzunehmen. Die Dance Factory haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist die Haftung mit dem Betrag von € 1.000,00 beschränkt.

Zahlung und Verrechnung

Die Kursteilnahme ist entgeltlich. Die Anmeldung für einen Kurs, ein EarlyBird-Programm oder dem Competition-Programm erfolgt immer jeweils für das gesamte Tanzjahr, dh. für Herbst- und Sommersemester. Die Zahlungsverpflichtung besteht für das gesamte Tanzjahr, wobei die Zahlung der Gebühr in zwei gleichen Teilen erfolgen kann. Der erste Teil ist bis spätestens Ende September und der zweite Teil bis spätestens Ende Februar des laufenden Tanzjahres zu bezahlen. Die mündliche, telefonische, elektronische oder schriftliche Anmeldung oder Reservierung eines Kursplatzes ist verbindlich. Bis spätestens vor der ersten Kursstunde muss vom Teilnehmer ein schriftliches Anmeldeformular unterzeichnet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Die Zahlung der Gebühr hat mit der Anmeldung zu erfolgen. Die Anmeldung wird gültig, sobald der offene Betrag fristgerecht beglichen wurde. Bei einer Anmeldung zum Competition Programm verpflichtet sich die Teilnehmerin an allen definierten Competitions teilzunehmen und die dafür anteiligen Anmelde-, Registrierungs- und Reisekosten zu bezahlen; die Verpflichtung zur Bezahlung gilt auch bei auch bei (ungeplanter) NICHT-Teilnahme. Für Veranstaltungen, die über die Dauer eines Semesters hinweggehen, gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer monatlichen, halbjährlichen und einer jährlichen Zahlungsweise. Eine monatliche Zahlungsweise kann nur gewählt werden, wenn eine Lastschriftermächtigung über die monatlichen Teilzahlungsbeträge unterzeichnet wird. Im Falle einer Rückbuchung durch die Bank wegen einem nicht gedeckten Konto sind die Bankspesen zuzüglich einer Administrationsgebühr von € 30,– vom Zahlungspflichtigen zu tragen. Ist der Zahlungspflichtige bei monatlicher Zahlungsweise mit zwei monatlichen Teilzahlungsbeträgen im Rückstand tritt Terminverlust ein und es wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag fällig gestellt. Ist der Zahlungspflichtige bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsweise mehr als vier Wochen im Rückstand tritt Terminverlust ein und es wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag fällig gestellt. Es gilt die aktuelle Preisliste www.dancefactory.dance. Die Dance Factory ist berechtigt, dem Teilnehmer für jede Mahnung bis zur Übergabe der Forderungsbetreibung an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt Mahnspesen in Höhe von € 25,– in Rechnung zu stellen. Kommt der Teilnehmer trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a., sowie die, ab Übergabe der Forderungsbetreibung an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt, tatsächlich angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen zu bezahlen. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Dance Factory vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten erfolglosen Mahnung an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben.

Storno, Rücktritt, Kündigung, Nichterscheinen

Bis vier Wochen vor Kurs- oder Programmbeginn besteht die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts. Bis zwei Wochen vor Beginn wird eine Stornogebühr von 60%, bis eine Woche vor Beginn wird eine Stornogebühr von 80% der Gebühr verrechnet. Eine Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn ist nicht möglich bzw. nur gegen 100% Stornogebühr. Bei Nichterscheinen trotz Anmeldung wird 100% der Gebühr verrechnet. Bei Kursen, die nicht Teil eines Programms sind, ist eine kostenfreie Abmeldung vom Sommersemester während des Tanzjahres bis Ende Dezember des laufenden Jahres möglich. Die Abmeldung hat schriftlich per eMail oder Brief zu erfolgen. Diese Regelung ist notwendig, da bei kurzfristigen Absagen aufgrund limitiert verfügbarer Kursplätze diese dann für andere potenzielle Teilnehmerinnen nicht verfügbar sind bzw. nicht mehr kurzfristig verkauft werden können. Die Zahlungspflicht besteht auch im Falle einer Erkrankung oder Verletzung oder des Nichterscheinens zum Unterricht aus anderer Ursache. Versäumte Unterrichtsstunden aus welchem Grund auch immer werden nicht rückerstattet. Bei individuellen Terminvereinbarungen bei Solo/Duo/Trio-Kursen im Rahmen des Competition Programs sind Absagen und Terminverschiebungen von (einzelnen) Unterrichtseinheiten mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten/geplanten Termin der Lehrerin bekannt zu geben – andernfalls verfällt die jeweilige Einheit, falls diese dann nicht wahrgenommen wird. Sollte sich die Teilnehmerin entscheiden, vor Beendigung der vereinbarten Vertragsdauer – dies gilt auch bei Veranstaltungen, welche über ein Semester hinausgehen, wie zB. das Dance Performance Preparation Program (DPPP), Master Class-Program, High Performance Class oder Competition Program – den Unterricht nicht mehr in Anspruch zu nehmen, so ist die Teilnehmerin dennoch zur Zahlung des gesamten Kursbeitrags verpflichtet und es wird keine Rückerstattung geleistet. Ein Storno, Rücktritt oder Kündigung hat schriftlich per eMail oder Brief zu erfolgen.

Geistiges Eigentum

Die Teilnehmerin bzw. deren gesetzliche Erziehungsberechtigte erteilt die ausdrückliche Zustimmung zur Aufnahme von Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Dance Factory-Tätigkeiten und Veröffentlichung dieser. Die Teilnehmerin räumt der Dance Factory das ausschließliche und in keiner Weise sachlich, zeitlich oder territorial beschränkte Recht ein, die unter seiner Mitwirkung entstandenen und im Zusammenhang mit Kursen und der Teilnahme an öffentlichen Auftritten und Wettbewerben stehenden Leistungen, einschließlich aus diesen Leistungen etwa entstehender Urheberrechte oder sonstiger Schutzrechte weltweit und in jeder derzeit bekannten und noch nicht bekannten Form und jedem bekannten und noch nicht bekannten Format zu Werbe-, Promotion-, Präsentationszwecke und sonstige Zwecke kostenlos zu nutzen.

Datenschutz

Die Teilnehmerin bzw. deren gesetzliche Erziehungsberechtigte hat keine Einwände, dass die von ihr übergebenen Daten der elektronischen Verarbeitung zugeführt werden, insbesondere aber nicht nur für Newsletter der Dance Factory. Die Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Nutzungsbedingungen der Website / des Werbeangebots

Die Dance Factory stellt mit www.dancefactory.dance Informationsdienstleistungen zur Verfügung, im Folgenden zusammengefasst als “Website“ und “Werbeangebot“ bezeichnet. Die Benutzung der Website ist kostenlos. Für die Vollständigkeit, Auswahl und inhaltliche Richtigkeit der Texte, Termine und Beiträgen kann keine Haftung übernommen werden. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung oder Nichtnutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Es wird für keinerlei Schäden materieller oder ideeller Art, die dem Benutzer durch Ausfall oder Fehlfunktion des Webangebots entstehen, gehaftet. Alle veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, die Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte ohne spezielle Genehmigung ist nicht gestattet. Zeitweise Ausfälle von Funktionalitäten der Website können nicht ausgeschlossen werden.

Schadenersatzansprüche

Die Teilnahme am Tanzunterricht bzw. der Besuch der Kursräume erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegenüber der Dance Factory sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Personals zurückgehen. Für Personen oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule, genauer gesagt deren Mitarbeiter verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Der Kunde haftet für die durch ihn verursachte Beschädigungen an Sachen oder Räumen der Tanzschule. Für die Garderobe übernimmt die Tanzschule keine Haftung. Wir empfehlen daher Wertgegenstände NICHT unbeaufsichtigt zu lassen.

Gerichtsstand ist Klosterneuburg

Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden hiervon die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der Parteienabsicht am nächsten kommt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

KONTAKT

Dance Factory
Markgasse 3 / 4 / 7
3400 Klosterneuburg

Tel: +43 (650) 600 6661
E-mail: krista.gabrielsson@dancefactory.cc
Web: www.dancefactory.dance

Instagram