Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dance Factory (Fassung September 2021 – gültig ab 1.September 2021)
Leistungen Dance Factory
Die Dance Factory bietet Kurse, Workshops & Programme aus dem Bereich Tanz, Ballett, Modern/Contemporary Dance, Musical, Show, Gesang, Hip-Hop, Urban Styles, Jazz-Dance und integrativer Tanz mit Behinderten in Einzel-, Block- und regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen an für Kinder und Erwachsene an.
Unterricht
Der Unterricht findet je nach Kurs bzw. Programm montags bis sonntags statt. An Feiertagen und schulfreien Tagen bzw. Ferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Fenstertage sind nicht unterrichtsfrei. Der aktuelle Stundenplan und Jahresplan inklusive der Ferienregelung befindet sich im Aushang der Dance Factory bzw. auf www.dancefactory.dance. Die Dance Factory behält sich vor, jederzeit Programmänderungen vorzunehmen. Die Teilnehmerinnen akzeptieren hiermit die Unterrichtsinhalte. Bei Verhinderung (zB. Erkrankung) einer Lehrkraft wird der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder kann auf Wunsch entfallen. Aus organisatorischen Gründen kann sich ein Lehrerwechsel ergeben. Um während des Unterrichts den Teilnehmerinnen korrekte Tanzpositionen zu zeigen bzw. Tanzpositionen zu korrigieren, kann es vorkommen, dass die Teilnehmerinnen vom Lehrkörper berührt werden. Die Teilnahme an öffentlichen Auftritten, insbesondere der Summer-Performance richtet sich nach der Altersstufe, dem Ausbildungsfortschritt, der Entscheidung des Lehrkörpers sowie der Geschäftsleitung der Dance Factory.
Kleidung
Für die Ballettklassen sind einheitliche Trikotuniformen und Ballettschuhe für alle Teilnehmerinnen erforderlich. Die einheitlichen Trikotuniformen werden über die Dance Factory besorgt und an die Teilnehmerinnen weiter verrechnet.
Kontrolle und Disziplin
Die Teilnehmerinnen bzw. deren gesetzliche Vertreter verpflichten sich, für die Dauer des Schuljahres, dafür zu sorgen, dass die Teilnehmerinnen regelmäßig und pünktlich zum Unterricht erscheinen. Bei unregelmäßigem Besuch kann die Leitung der Dance Factory die Versetzung der Teilnehmerinnen in eine andere Kursstufe veranlassen, um die aufbauende Arbeit mit den anderen Teilnehmerinnen nicht zu gefährden. Der Lehrkörper der Dance Factory ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu einem disziplinierten Verhalten anzuleiten. Teilnehmerinnen haben den Weisungen des Lehrkörpers und der Organe der Geschäftsleitung Folge zu leisten. Der Lehrkörper kontrolliert die Anwesenheit der Teilnehmerinnen. Bei gravierender Störung des Unterrichts durch Teilnehmerinnen können diese vom weiteren Unterricht auf Dauer ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmerinnen auf Ersatzunterricht oder Rückerstattung des Entgelts. Bei Verspätung der Teilnehmerinnen kann der Lehrkörper die Teilnehmerinnen zum passiven Unterricht (Zuschauen) auffordern. In den Räumlichkeiten der Dance Factory herrscht absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Ein zuwiderhandeln der Teilnehmerinnen hat den sofortigen Ausschluss aus dem Kursbetrieb zur Folge. Des Weiteren werden die Erziehungsberechtigen darüber informiert. Das Verzehren von Essen und Getränken während des Unterrichts und im Tanzraum ist nicht gestattet.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Dance Factory für Kinder beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Kinder vom Lehrkörper für die Kursstunde übernommen werden und endet nach Beendigung der Unterrichtseinheit.
Haftung
Aufgrund der körperlichen Belastung beim Tanzen übernimmt die Dance Factory keine Haftung für daraus resultierende Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen. Es werden keine Haftungen bezüglich Gehörschäden oder ähnlichem übernommen. Für Diebstähle in den Räumlichkeiten der Dance Factory wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sind nicht in die Schule mitzubringen bzw. in den Tanzraum mitzunehmen. Die Dance Factory haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist die Haftung mit dem Betrag von € 1.000,00 beschränkt.
Zahlung und Verrechnung
Die mündliche, telefonische, elektronische oder schriftliche Anmeldung oder Reservierung eines Kursplatzes ist verbindlich. Bis spätestens vor der ersten Kursstunde muss vom Teilnehmer ein schriftliches Anmeldeformular unterzeichnet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Die Anmeldung für einen regulären Kurs im Herbstsemester bewirkt eine automatische Anmeldung für den Folgekurs im Sommersemester inklusive Zahlungsverpflichtung für den Sommersemesterkurs. Diese Regelung ist notwendig, da bei kurzfristigen Absagen aufgrund limitiert verfügbarer Kursplätze diese dann für andere potentielle Teilnehmerinnen nicht verfügbar sind bzw. nicht mehr kurzfristig verkauft werden können. Die Kursteilnahme ist entgeltlich. Erfolgt die Anmeldung zu einem Kurs aus dem Competition Program, gilt die Anmeldung für das gesamte Tanzjahr, dh. Herbst- und Sommersemester. Die Teilnehmerin verpflichtet sich an allen definierten Competitions teilzunehmen und die dafür anteiligen Anmelde-, Registrierungs- und Reisekosten zu bezahlen; die Verpflichtung zur Bezahlung gilt auch bei auch bei (ungeplanter) NICHT-Teilnahme. Das Kursentgelt ist jeweils bis spätestens zur ersten Kursstunde im Voraus für das jeweilige Semester/Kurs/Programm/Blockveranstaltung zu bezahlen. Für Veranstaltungen die über die Dauer eines Semesters hinweggehen, gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer monatlichen, halbjährlichen und einer jährlichen Zahlungsweise. Eine monatliche Zahlungsweise kann nur gewählt werden, wenn eine Lastschriftermächtigung über die monatlichen Teilzahlungsbeträge unterzeichnet wird. Im Falle einer Rückbuchung durch die Bank wegen einem nicht gedeckten Konto sind die Bankspesen zuzüglich einer Administrationsgebühr von € 20,– vom Zahlungspflichtigen zu tragen. Ist der Zahlungspflichtige bei monatlicher Zahlungsweise mit zwei monatlichen Teilzahlungsbeträgen im Rückstand tritt Terminverlust ein und es wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag fällig gestellt. Ist der Zahlungspflichtige bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsweise mehr als vier Wochen im Rückstand tritt Terminverlust ein und es wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag fällig gestellt. Es gilt die aktuelle Preisliste laut Aushang in der Dance Factory und auf www.dancefactory.dance . Dance Factory ist berechtigt, dem Teilnehmer für jede Mahnung bis zur Übergabe der Forderungsbetreibung an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt Mahnspesen in Höhe von € 25,– in Rechnung zu stellen. Kommt der Teilnehmer trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a., sowie die, ab Übergabe der Forderungsbetreibung an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt, tatsächlich angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen zu bezahlen. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Dance Factory vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten erfolglosen Mahnung an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Storno, Rücktritt, Kündigung, Nichterscheinen
Bis vier Wochen vor Kursbeginn besteht die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts. Bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 60% der Kursgebühr verrechnet. Bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 80% der Kursgebühr verrechnet. Eine Stornierung innerhalb einer Woche vor Kursbeginn ist nicht möglich bzw. nur gegen 100% Stornogebühr. Bei Nichterscheinen trotz Anmeldung wird 100% der Kursgebühr verrechnet. Die Zahlungspflicht besteht auch im Falle einer Erkrankung oder Verletzung oder des Nichterscheinens zum Unterricht aus anderer Ursache. Versäumte Unterrichtsstunden aus welchem Grund auch immer werden nicht rückerstattet. Bei individuellen Terminvereinbarungen bei Solo/Duo/Trio-Kursen im Rahmen des Competition Programs sind Absagen und Terminverschiebungen von (einzelnen) Unterrichtseinheiten mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten/geplanten Termin der Lehrerin bekannt zu geben – andernfalls verfällt die jeweilige Einheit, falls diese dann nicht wahrgenommen wird. Sollte sich die Teilnehmerin entscheiden, vor Beendigung der vereinbarten Vertragsdauer – dies gilt auch bei Veranstaltungen, welche über ein Semester hinausgehen, wie zB. das Dance Performance Preparation Program (DPPP), Master Class-Program, High Performance Class oder Competition Program- den Unterricht nicht mehr in Anspruch zu nehmen, so ist die Teilnehmerin dennoch zur Zahlung des gesamten Kursbeitrags verpflichtet und es wird keine Rückerstattung geleistet. Ein Storno, Rücktritt oder Kündigung hat schriftlich per eMail oder Brief zu erfolgen.
Geistiges Eigentum
Die Teilnehmerin bzw. deren gesetzliche Erziehungsberechtigte erteilt die ausdrückliche Zustimmung zur Aufnahme von Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Dance Factory-Tätigkeiten und Veröffentlichung dieser. Die Teilnehmerin räumt der Dance Factory das ausschließliche und in keiner Weise sachlich, zeitlich oder territorial beschränkte Recht ein, die unter seiner Mitwirkung entstandenen und im Zusammenhang mit Kursen stehenden Leistungen, einschließlich aus diesen Leistungen etwa entstehender Urheberrechte oder sonstiger Schutzrechte weltweit und in jeder derzeit bekannten und noch nicht bekannten Form und jedem bekannten und noch nicht bekannten Format zu Werbe-, Promotion-, Präsentationszwecke und sonstige Zwecke kostenlos zu nutzen.
Datenschutz
Die Teilnehmerin bzw. deren gesetzliche Erziehungsberechtigte hat keine Einwände, dass die von ihr übergebenen Daten der elektronischen Verarbeitung zugeführt werden, insbesondere aber nicht nur für Newsletter der Dance Factory. Die Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden hiervon die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der Parteienabsicht am nächsten kommt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.